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Öffnungszeitenverordnung gilt nun auch in Schwerin: Geschäfte können künftig flexibler und häufiger sonntags öffnen 30.03.2026

 © stasknop/Adobe Stock

Einzelhandelsgeschäfte in der Landeshauptstadt die neue Öffnungszeitenverordnung des Landes jetzt nutzen, um regelmäßig sonntags für bis zu 6 Stunden zu öffnen. „Ich freue mich, dass Urlauber und Tagesgäste damit bereits zu Ostern und während des FrühjahrsErwachens Mitte April nicht nur unser Weltkulturerbe und die Kulturveranstaltungen genießen können, sondern auch beim Einkaufsbummel von den flexibleren Öffnungszeiten profitieren können“, sagt der stellvertretende Oberbürgermeister Bernd Nottebaum.

Die Regelung gilt vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar eines jeden Jahres. Die Geschäfte dürfen dann im gesamten Stadtgebiet Schwerins sonntags im Zeitraum von 11.30 bis 19.00 Uhr für maximal 6 Stunden öffnen. Am Ostersonntag gilt ein verkürztes Zeitfenster von 14:00 bis 18:30 Uhr. Am Karfreitag und 1. Weihnachtsfeiertag müssen die Geschäfte dagegen geschlossen bleiben.

Die neue Öffnungszeitenverordnung hat in Mecklenburg-Vorpommern die vorherige Bäderregelung abgelöst. Sie regelt in anerkannten touristischen Ausflugsorten und in Weltkulturerbe-Städten mit besonders hohem Tourismusaufkommen eine erweiterte Sonderöffnung an Sonn- und Feiertagen.

Die Neuregelung ist trotz des Klageverfahren der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di in Kraft getreten, da die Gerichtsentscheidung vor dem Oberverwaltungsgerichts Greifswald bislang noch keine Rechtskraft erlangt hat.

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