Das diesjährige Osterfest steht vor der Tür. Die Landeshauptstadt Schwerin weist in diesem Zusammenhang mit einem Merkblatt auf die wichtigsten Grundregeln für Osterfeuer im Schweriner Stadtgebiet hin.
Danach sind in Schwerin ausschließlich Osterfeuer als „Brauchtumsfeuer“ erlaubt. Sie können in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag an einer offenen Feuerstelle abgebrannt werden. Es darf jedoch nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden, da der öffentliche Charakter ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums ist. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben.
„Das gemeinsame Osterfeuer ist für viele Schweriner ein geselliger Höhepunkt, bei dem man sich trifft und gemeinsam Zeit verbringt. Um diesen Brauch bewahren zu können, bitte ich, das Merkblatt sorgsam durchzulesen und dabei auch an Mensch, Tier und Umwelt zu denken“, betont Ordnungsdezernent Silvio Horn.
| Grundsätzlich gilt: Osterfeuer müssen schriftlich angezeigt werden bis spätestens zum 31. März 2026 beim Veranstaltungsmanagement der Landeshauptstadt Schwerin: |
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Landeshauptstadt Schwerin Koordinierungsstelle Veranstaltungsmanagement Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Telefon: 0385 545-2264 oder 0385 545-2005 |
Alle zu berücksichtigenden Regelungen und Hinweise sind im „Merkblatt Brauchtumsfeuer“ nachzulesen, welches bei Anzeige des Osterfeuers übersandt wird. Das Merkblatt und weitere Informationen rund um das Thema Osterfeuer sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin abrufbar: www.schwerin.de/brauchtumsfeuer
„Für das Osterfeuer ist ausschließlich unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt zu verwenden. Wer das Osterfeuer zur Müllverbrennung nutzt oder ein privates Osterfeuer durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb werden wir kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden“, so Ordnungsdezernent Horn.
Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden, aber spätestens bis 24 Uhr, abgebrannt sein. Außerhalb dieser Zeiträume ist das offene Abbrennen von Feuern in der Landeshauptstadt Schwerin ganzjährig verboten.
Veranstalter von Brauchtumsfeuern sind verpflichtet, den Brandschutz zu beachten und haben sicherzustellen, dass entstandene Brände schnell bekämpft werden können. Um im Gefahrenfall einen Notruf absetzen zu können, muss eine Meldemöglichkeit (Telefon, Handy) in der Nähe vorhanden sein.
Es ist zu beachten, dass die Feuerwehr verpflichtet ist, jeder eingehenden Brandmeldung nachzugehen. Eine vorherige Information der Leitstelle kann diesen Grundsatz nicht aufheben, sofern außenstehende Bürger das Feuer für einen unkontrollierten Brand oder für eine unrechtmäßige Handlung halten.
Die Landeshauptstadt Schwerin wird auch in diesem Jahr wieder Kontrollen der Osterfeuer durchführen und wünscht allen Teilnehmern – mit Sicherheit – ein frohes Osterfest.