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Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert Projekte in Schwerin: Anträge können bis 25. März eingereicht werden 26.01.2026

Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt auch in diesem Jahr wieder Projektideen zur Gewalt- und Konfliktprävention. Möglich wird dies durch Fördermittel des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern. Erneut liegt der Schwerpunkt auf Projekten, die sich mit der Nutzung öffentlicher Räume befassen. Unterstützt werden Vorhaben, die präventiv wirken, Konflikte im öffentlichen Raum vermeiden helfen und das Gemeinschaftsgefühl stärken.

Initiativen, Vereine, Träger und Einrichtungen, die im Zeitraum Mai bis Dezember 2026 ein entsprechendes Projekt in Schwerin umsetzen möchten, sind aufgerufen bis spätestens zum 25. März 2026 einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Förderhöhe je Projekt beträgt bis zu 1.500 Euro.

Die Anträge sind an die Fachstelle Chancengleichheit – Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin oder per E-Mail an Ellen Wahls unter awahls@schwerin.de zu richten. Das Antragsformular steht unter www.schwerin.de auf der Seite Fachstelle Chancengleichheit zum Download bereit.

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