Kinder können ab 1. September 2026 in der Landeshauptstadt wieder für den Schulbesuch im kommenden Schuljahr angemeldet werden. Online ist das rund um die Uhr über das städtische Internetportal möglich. Alle wichtigen Informationen, den Onlineantrag und weitere Formulare wie die Vollmacht zur Schulanmeldung und das Negativattest sind unter www.schwerin.de/schulanmeldung zu finden.
Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis der Sorgeberechtigten gebraucht. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts benötigt der Antragsteller die unterschriebene Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mit einer Kopie seines Personalausweises. Beim alleinigen Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis (Negativattest) erforderlich. Die Unterlagen werden im Anmeldeprozess abgefragt und müssen dann hochgeladen werden.
Natürlich ist die Anmeldung im BürgerBüro des Stadthauses auch in Präsenz möglich, allerdings erst ab dem 28. September 2026. Außer an den terminoffenen Montagen ist dafür eine vorherige Terminreservierung unter www.schwerin.de nötig. Den Terminvorschlag erhält man, indem man in der Rubrik Bürgerservice die Dienstleistung Schulanmeldung (Einschulung) auswählt. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein.
Für das nächste Schuljahr 2027/2028 müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 geboren wurden. Eine Anmeldung ist auch dann notwendig, wenn die Kinder in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen. Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden oder für das kommende Schuljahr zurückgestellt bzw. vorzeitig eingeschult werden sollen, sind ebenfalls anzumelden Die Schulanmeldungen müssen bis zum 31. Oktober 2026 erfolgen.
Anspruch auf Hortplatz gilt für alle Erstklässler
Am 1. August 2026 ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten. Damit können alle Erstklässler ab diesem Schuljahr 2026/2027 nach Schulschluss und in den Ferien den Hort besuchen. Der Hortbesuch muss allerdings angemeldet werden. Antragsunterlagen können unter Infos zur Platzvergabe - Landeshauptstadt Schwerin abgerufen werden.
