
Die von der Stadtvertretung beschlossene Erhöhung der Übernachtungssteuer von bislang fünf auf sieben Prozent des Übernachtungspreises tritt zum 1. Mai 2025 in Kraft. „Die Übernachtungssteuer wird nicht rückwirkend erhöht. Die von der Stadtvertretung beschlossene Satzung haben wir heute auf unserer Webseite unter www.schwerin.de veröffentlicht – sie gilt ab dem 1. Mai 2025“, stellte Finanzdezernent Silvio Horn klar. Für bereits vor dem Inkrafttreten getätigte Buchungen gilt Vertrauensschutz, d.h. bei Nachweis wird in diesen Fällen der alte Steuersatz von 5 Prozent fällig.