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Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 "Görries – Batteriespeicherpark Kurze Badlow" 10.04.2026

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 24.03.2026 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 125 "Görries - Solarpark an der Kurzen Badlow" auf Grundlage eines neuen städtebaulichen Konzeptes als Bebauungsplan Nr. 125 „Görries – Batteriespeicherpark Kurze Badlow“ fortzuführen. Planungsziel ist die An­sied­lung eines Batterie-Energiespeichersystems mit einer Kapazität von max. 1,68 GWh sowie eines Umspannwerkes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt unverändert und ist im Übersichts­plan dargestellt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bernd Nottebaum

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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