Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 24.03.2026 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 125 "Görries - Solarpark an der Kurzen Badlow" auf Grundlage eines neuen städtebaulichen Konzeptes als Bebauungsplan Nr. 125 „Görries – Batteriespeicherpark Kurze Badlow“ fortzuführen. Planungsziel ist die Ansiedlung eines Batterie-Energiespeichersystems mit einer Kapazität von max. 1,68 GWh sowie eines Umspannwerkes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt unverändert und ist im Übersichtsplan dargestellt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bernd Nottebaum
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
