Am 1. Advent, dem 30. November 2025, sind Schwerinerinnen, Schweriner und Gäste zum vorweihnachtlichen Sonntagsbummel in die Innenstadt eingeladen. Von 13 bis 18 Uhr öffnen zahlreiche Geschäfte und Einkaufszentren ihre Türen und laden zum entspannten Advents-Shopping ein. Der verkaufsoffene Sonntag ist Teil der Auftaktwoche des Schweriner Weihnachtsmarktes und bietet eine ideale Gelegenheit, die festlich geschmückten Straßen zu erkunden, kreative Geschenkideen zu entdecken und sich auf die bevorstehende Adventszeit einzustimmen.
Damit die Ladenöffnungen reibungslos erfolgen können, hat die Ordnungsbehörde der Landeshauptstadt Schwerin den verkaufsoffenen Sonntag durch eine Allgemeinverfügung genehmigt. „Die pauschale Genehmigung entlastet die Einzelhändler von Einzelanträgen auf Sonntagsöffnung. Mit diesem unbürokratischen Verfahren haben die Händler in der Innenstadt nun Planungssicherheit und können sich optimal vorbereiten“, erklärt Ordnungsdezernent Silvio Horn.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Verkaufsstellen, auch Kioske und sogenannte Spätis, im freigegebenen Innenstadtbereich. Dazu zählen auch das Schlosspark-Center und die Marienplatz-Galerie. Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios dürfen hingegen nicht öffnen. Gastronomiebetriebe sind von der Regelung nicht betroffen. Sie können unabhängig von den Ladenöffnungszeiten öffnen. Außerhalb des festgelegten Bereichs und der bestimmten Zeiten bleibt das Sonn- und Feiertagsöffnungsverbot bestehen.
Die vollständige Allgemeinverfügung zum verkaufsoffenen Sonntag am 1. Advent wurde unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.