Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 02.06.2026 die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 118 „Warnitzer Feld“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Warnitz. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist es, durch die Bildung von acht räumlich ablesbaren Quartieren, in denen jeweils sowohl Doppel-, Reihen-, Kettenhäuser und ähnliche Gebäudetypen als auch mehrgeschossige Wohngebäude in jeweils unterschiedlicher Anzahl errichtet werden, strukturell gemischte Nachbarschaften zu entwickeln. Die geplante Entwicklung ist aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet, welcher im betreffenden Bereich „Wohnbaufläche“ und „gemischte Baufläche“ darstellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom Juni bis einschließlich 16. August 2026 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermitteln, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgeben.
Zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden verschiedene Fachgutachten erstellt, die als Bestandteil der Veröffentlichungsunterlagen vorliegen. Der Umweltbericht befasst sich mit den grundsätzlichen Auswirkungen der Bebauung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag widmet sich insbesondere dem Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln sowie den Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen. Der geotechnische Bericht liefert Informationen zum Baugrund- und zu Grundwasserverhältnissen im Plangebiet. Die schalltechnische Untersuchung bewertet insbesondere die Auswirkungen des von der Grevesmühlener Chaussee und der Bundesstraße 104 ausgehenden Verkehrslärmes auf das Warnitzer Feld und die notwendigen schallschutztechnischen Maßnahmen. Die Verkehrsuntersuchung untersucht das zu erwartende Verkehrsaufkommen sowie die Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte sowie die Auswirkungen der Erschließung auf das Straßennetz.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Bernd Nottebaum
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
