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Was ist neu im neuen Jahr? 23.12.2021

Neue Gebühren für Straßenreinigung ab 1. Januar 2022

Erstmals seit 10 Jahren steigen ab 1. Januar 2022 die Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt. Die Gebühren, die 2018 noch gesenkt werden konnten, mussten für die Jahre 2022 bis 2024 neu kalkuliert werden, weil sie in den letzten drei Jahren nicht mehr kostendeckend waren. Die Gebühren werden in den 5 Reinigungsklassen von 0 bis 4 um durchschnittlich acht Prozent angehoben.
Die Straßenreinigung umfasst neben der Sommerreinigung auch den Winterdienst auf Straßen und Plätzen in städtischer Zuständigkeit.  Die Leistungen werden zu einem Viertel durch die Kommune selbst und zu drei Vierteln mit Gebühren der Anliegerinnen und Anlieger finanziert.
Die Gebührenerhöhung resultiert insbesondere aus starken Kostensteigerungen für die Entsorgung des Kehrgutes und dem Investitionsbedarf für die Winterdienstausstattung.
Die Gebührenerhöhung trat durch eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft, die unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht wurde. 

Kostenlose Schülerbeförderung ab März 2022

Ab dem 1. März 2022 wird die kostenlose Schülerbeförderung für Schweriner Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 13 der allgemeinbildenden Schulen sowie des berufsvorbereitenden Jahres und des Fachgymnasiums an den Beruflichen Schulen eingeführt. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler müssen dann keinen Sonderfahrausweis mehr beantragen. Die Kostenfreiheit gilt an 365 Tagen im Jahr, nicht nur für den Schulweg, sondern auch für Freizeitaktivitäten. Als Nachweis dient bei Fahrschein-Kontrollen in Bussen und Bahnen der Schülerausweis. Die kostenlose Schülerbeförderung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen, des Abendgymnasiums und der Volkshochschule. In einem zweiten Schritt ist ab 2023 beabsichtigt, die kostenfreie Nutzung des Schweriner Nahverkehrs auch für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 zu ermöglichen.

Hundemarken aus Metall werden ersetzt durch Besteuerungsausweis

Mit dem Stadtvertreterbeschluss am 6. Dezember zur Änderung der Hundesteuersatzung geht in der Schwerin die 100-jährige Ära der Hundesteuermarke zu Ende. Ab 01.01.2022 werden Hundesteuermarken aus Metall ersetzt durch einen Besteuerungsausweis, der mit dem Steuerbescheid übersandt wird. Bis dahin behalten die Marken ihre Gültigkeit. Der Ausweis muss mitgeführt werden, um ihn bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen zu können. An der Höhe und den Tarifen der Hundesteuer ändert sich nichts.

Goldener Saal steht Brautpaaren zur Trauung zur Verfügung

Bald ist es soweit. Ab März des kommenden Jahres steht allen Brautpaaren in Schwerin ein weiterer Trauort zur Auswahl. An bis zu drei ausgewählten Terminen im Monat werden künftig auch Eheschließungen im „Goldenen Saal“ im Neustädten Palais in der Schweriner Schelfstadt durchgeführt.

Der repräsentative Saal befindet sich im denkmalgeschützten Neustädtischen Palais, in dem das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beheimatet ist. Der „Goldene Saal“, welcher der Hofgesellschaft als Festsaal diente, liegt zentral in der Innenstadt. Das Schweriner Schloss, der Dom, das Rathaus, der Marktplatz, Cafés und Restaurants sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.

In den Jahren zwischen 2007 und 2009 wurde der Goldene Saal aufwändig restauriert.  Der prachtvoll verzierte Saal, der bis zu 50 Hochzeitsgästen Platz bietet, erstrahlt heute in neuem Glanz und gibt einer Trauung ein ganz besonderes Ambiente.

Die Trauungen finden an ausgewählten Freitagen und Samstagen jeweils um 10.00, 11.00, 12.00 und 13.00 Uhr statt. Die Raummiete beträgt 220 Euro pro Trauung. Am Samstag kommt zusätzlich ein Aufschlag von insgesamt 150 Euro hinzu.

Um sich einen der begehrten Termine für das Frühjahr oder den Sommer zu sichern, schicken Interessierte bitte eine E-Mail mit ihrem Wunschtermin, ihrem Namen, ihrer Anschrift und ihren Kontaktdaten an standesamt@schwerin.de

Es gelten die am Veranstaltungstag gültigen Bestimmungen nach der Corona-Landesverordnung MV.

Mietspiegel für 2022/2023 erscheint voraussichtlich im März

Der Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin kann aus technischen Gründen nicht fristgerecht zum Jahresende angepasst bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben neu aufgestellt werden. Der neue Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt für die Jahre 2022/23 wird voraussichtlich im März 2022 veröffentlicht. Informationen hierzu finden Sie aktuell unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/grundstuecksmarkt/mietspiegel/
Ab dem 1. Januar 2022 gilt der bisherige Qualifizierte Mietspiegel 2020/21 weiter als einfacher Mietspiegel. Er gibt damit ab Januar nicht mehr entsprechend der gesetzlichen Festlegung die ortsübliche Vergleichsmiete verbindlich wieder, kann aber weiterhin zur Findung einer angemessenen Miethöhe von Mietern und Vermietern herangezogen werden. Im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen ist, soweit notwendig, ein anderes Begründungsmittel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ergänzend heranzuziehen.

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