
Vor 25 Jahren erschien der 1. Mietspiegel für die Landeshauptstadt
Der Arbeitskreis Mietspiegel hat den neuen Mietspiegel 2022/2023 beschlossen. Er tritt ab 01.06.2022 in Kraft.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Frei vereinbarte Mieten sind im untersuchten Zeitraum vom 01.09.2015 bis 31.08.2021 im gesamten Stadtgebiet um durchschnittlich 1,65 Prozent nur gering gestiegen. Ein Grund für diese geringe Steigerung ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Verlängerung des Betrachtungszeitraums von bisher 4 auf nun 6 Jahre.
Die ortsübliche Vergleichsmiete schwankt im Mittelwert je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 4,55 und 9,95 €/m² Wohnfläche. Im Mietspiegel sind Lagefaktoren, Zuschläge für Apartments sowie Zu- und Abschläge für den Modernisierungszeitpunkt eines Gebäudes bzw. einer Wohnung abgebildet.
Mit dem neuen Mietspiegelreformgesetz - MsRG (tritt am 1. Juli 2022 in Kraft) wird mehr Rechtssicherheit geschaffen und u.a. eine Auskunftspflicht eingeführt. Mieter und Vermieter sind künftig verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Die neue Mietspiegelverordnung - MsV legt Mindeststandards zur Mietspiegelerstellung fest.
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