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Schwerin gründet einen Welterbebeirat: Frühzeitige Begleitung soll Bauvorhaben und Planungen erleichtern 26.11.2025

In vielen deutschen Welterbe-Städten, darunter in Wismar, Stralsund und Lübeck, haben sich Welterbe-Beiräte als feste Institution zur frühzeitigen Begleitung von Bauvorhaben und städtebaulichen Planungen im unmittelbaren Welterbegebiet und der Pufferzone bewährt.

Die Landeshauptstadt Schwerin wird ebenfalls ein solches Gremium zu gründen. Sie hat sich dazu im Managementplan zur Welterbestätte verpflichtet und folgt damit den guten Erfahrungen etablierter Welterbestätten.

Der Welterbebeirat soll aus sechs Experten für Welterbe und Denkmalpflege bestehen. Darunter sind auch die drei ICOMOS Monitoring-Beauftragten der Schweriner Welterbestätte.

Der Beirat soll ab 2026 jährlich in Schwerin tagen sowie zusätzlich anlassbezogen. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Stabsstelle Weltkulturerbe der Landeshauptstadt.

„Der Welterbe-Beirat soll durch externe Impulse die Akteure vor Ort beraten und an Lösungen für Konflikte im Welterbe mitwirken. Damit ist er ein wichtiges Instrument für ein effektives Konfliktmanagement“, sagt Schwerins Welterbebeauftragte Linda Holung

Im Zentrum steht dabei der Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes des Residenzensembles Schwerin und des Welterbe-Titels im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung zum Wohle heutiger und zukünftiger Generationen.

Dazu beurteilt der Beirat in erster Linie alle Bauvorhaben und Planungen im Welterbe-Gebiet und der Pufferzone, die aufgrund ihrer Größenordnung, Bedeutung oder möglichen Konfliktpotentials für das Welterbe besondere Relevanz haben.

Im Beirat werden in einem möglichst frühen Planungsstadium insbesondere folgende Vorhaben behandelt:

  • Planungen und Vorhaben an den zum Welterbe Residenzensemble Schwerin gehörenden Einzelobjekten, soweit sie Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert haben können.
  • Stadtbild relevante Vorhaben (Neubau oder Umbau) im Welterbebereich und der Pufferzone, die sich auf den Status UNESCO-Weltkulturerbe auswirken können. Hierbei sowohl Vorhaben privater Bauherren als auch Vorhaben der öffentlichen Hand im Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie Grünflächengestaltung
  • Neuaufstellung oder Änderung Welterbe relevanter bedeutsamer informeller und formeller Planungen (z.B. baukulturell bedeutsame Bebauungspläne, Rahmenpläne, Satzungen, Wettbewerbsauslobungen).
  • Vorhaben mit wesentlicher Raumwirkungen auch über das Welterbe und die Pufferzone hinaus (sogenanntes wider setting)

 

Darüber hinaus berät der Beirat die Stadtverwaltung in weiteren Fragen des langfristigen Risikomanagements in Bezug auf den Erhalt der Welterbestätte. Er ist außerdem ein Mittel der Vernetzung mit nationalen Experten.

Die Landeshauptstadt Schwerin ist seit der Einschreibung in die Welterbe-Liste auch in anderen Gremien vernetzt. Bereits seit März ist Schwerin ordentliches Mitglied im UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V.  Am 27.11.2025 nimmt die Koordinatorin der Stabsstelle Weltkulturerbe erstmals als ordentliches Mitglied im Arbeitskreis UNESCO-Welterbe-Altstädte des Deutschen Städtetages teil. Diese Netzwerkarbeit stärkt Schwerins Sichtbarkeit als Welterbe und bietet wichtige Impulse für die Kooperation zwischen den Welterbestätten.

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