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Aal-Register: Löschung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Handlungsgrundlage(n)
- Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]
- § 3 a Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V)
- § 3 a Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Voraussetzungen
- Registrierter Fischereibetrieb
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei