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Amtliche Bekanntmachungen abonnieren oder einsehen
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Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Der Stadtanzeiger der Landeshauptstadt Schwerin bietet den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen zu kommunalen Themen, Veranstaltungen und wichtigen städtischen Angelegenheiten. Er ist sowohl als elektronische Ausgabe im kostenfreien Abonnement verfügbar als auch in gedruckter Form erhältlich.
Elektronisches Abo: Der Stadtanzeiger kann kostenlos online abonniert werden. Die digitale Ausgabe wird per E-Mail an die Abonnenten verschickt und ist zudem unter der Website der Stadt Schwerin www.schwerin.de/stadtanzeiger abrufbar.
Printausgabe: Die gedruckte Ausgabe des Stadtanzeigers liegt an mehreren Standorten in Schwerin zur kostenfreien Mitnahme aus:
- BürgerBüro des Stadthauses
- Hauptbibliothek und Stadtteilbibliotheken
- Kulturinformationszentrum (KIZ)
- Tourist-Information am Markt
- Stadtteilbüro Mueßer Holz im Campus am Turm
- Busse und Straßenbahnen des Nahverkehrs Schwerin
- Info-Point des Schlosspark-Centers
Handlungsgrundlage(n)
Die Bereitstellung des Stadtanzeigers erfolgt auf Grundlage der kommunalen Informationspflichten der Stadt Schwerin. Die digitale und gedruckte Veröffentlichung ist ein Service der Landeshauptstadt, um die Bürgerbeteiligung und das Informationsangebot zu verbessern.
- § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
- § 3 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO)
- § 7 E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V)
Zuständige Stelle
Ämter und Gemeinden, Landkreise
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die elektronische Ausgabe des Stadtanzeigers ist im Abonnement kostenlos. Die Printversion kann ebenfalls kostenlos an den oben genannten Standorten mitgenommen werden.
Verfahrensablauf
Elektronisches Abo: Interessierte können sich über die Webseite der Stadt Schwerin für das kostenlose E-Mail-Abonnement des Stadtanzeigers anmelden. Printausgabe: Der Stadtanzeiger kann an den dafür vorgesehenen Auslagestellen in Schwerin kostenfrei mitgenommen werden.