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Anliegerbescheinigung beantragen

Volltext

Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

  • Erschließungsbeiträge,
  • Straßenausbaubeiträge und
  • Kanalanschlussbeiträge.

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag eine Vollmacht des Eigentümers hinzufügen, sollten Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein. 

 

Hinsichtlich Straßenausbaubeiträgen gilt: Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung nach dem 01. Januar 2018 begann, werden keine Beiträge mehr erhoben (§ 8a KAG M-V)."
 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Eindeutige Identifikation des Grundstücks

  • Flurstücksnummer
  • Liegenschaftskataster-Kennung
  • Grundbuchblattnummer und -auszug
  • gegebenenfalls Adresse

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Gemarkung, Gemarkungsnummer
  • Flurnummer
  • Eine Vollmacht, sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)  

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.07.2026;08.10.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Die Verwaltungsgebühr für die Erschließungskostenbescheinigung beträgt 52,50 €

Zuständige Stelle

Ihre zuständige Gemeinde

Bearbeitungsdauer

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

ca. 2 Wochen

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)