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Anliegerbescheinigung beantragen
Volltext
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag eine Vollmacht des Eigentümers hinzufügen, sollten Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein.
Hinsichtlich Straßenausbaubeiträgen gilt: Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung nach dem 01. Januar 2018 begann, werden keine Beiträge mehr erhoben (§ 8a KAG M-V)."
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)
- Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V)
Erforderliche Unterlagen
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
- Gemarkung, Gemarkungsnummer
- Flurnummer
- Eine Vollmacht, sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.07.2026;08.10.2026
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Verwaltungsgebühr für die Erschließungskostenbescheinigung beträgt 52,50 €
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
