Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Allgemeine Informationen
Lärm ist unerwünschtes Geräusch und wird subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen. Zunächst sollten Sie versuchen, mit dem Geräuschverursacher ein sachliches Gespräch zu führen und eine gemeinsame Lösung für das Problem zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, können Sie sich an die jeweils zuständige Behörde oder an die Polizei wenden. Die Behörde wird auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften prüfen, ob es sich um unzulässigen Lärm handelt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung einer Beschwerde benötigt die Behörde möglichst konkrete Angaben über das störende Geräusch, wie Art, Dauer, zeitliches Auftreten und Herkunft.
Voraussetzungen
Um unzulässigen Lärm handelt es sich, wenn die gemäß der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschrift geltenden Lärmrichtwerte überschritten sind. Die zulässigen Lärmrichtwerte sind in der Höhe gestaffelt in Abhängigkeit vom Schutzstatus der Wohnbebauung.
Kosten
Bei der Prüfung einer Beschwerde entstehen Ihnen keine Kosten.
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde wird ggf. unter Einbeziehung der Beschwerdeführer den Sachverhalt schnellstmöglich klären. Gegebenenfalls sind Ergebnisse von Lärmmessungen abzuwarten. Bei festgestellten Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte wird der Verursacher zum Abstellen der unzulässigen Lärmbelästigung aufgefordert.
Bearbeitungsdauer
Pauschale Aussagen zur Bearbeitungsdauer sind nicht möglich.
Weiterführende Informationen
finden Sie hier:
Zuständige Stelle
- Industrie- und Gewerbelärm: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Landkreise
- Verkehrslärm: Landkreise, kreisfreie Städte
- Baulärm: Landkreise, kreisfreie Städte
- Lärm durch Gartengeräte: Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
- Sport- und Freizeitanlagenlärm: Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
- Nachbarschaftslärm: kommunale Ordnungsbehörde
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Verkehrslärm: Landkreise, kreisfreie Städte
Industrie- und Gewerbelärm: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz -BImSchG), Landkreise, kreisfreie Städte
Ansprechpartner im Fachdienst Umwelt sind bei Lärmbeeinträchtigungen (außer bei Nachbarschaftlärm und Veranstaltungslärm):
Frau Margit Schütt
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel. +49 385 545-2429
Fax:+49 385 545-2479
E-Mail: mschuett@schwerin.de
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Herr Norman Mleczko
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel. +49 385 545-2477
Fax:+49 385 545-2479
E-Mail: nmleczko@schwerin.de |
Herr Marcus Schumacher
(für Baulärm)
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel. +49 385 545-2422
Fax:+49 385 545-2479
E-Mail: mschumacher@schwerin.de |
Bei Nachbarschaftslärm oder Veranstaltungslärm sind Ansprechpartner im Fachdienst Ordnung (kommunale Ordnungsbehörde):
Frau Renate Eret
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel. +49 385 545-1757
Fax:+49 385 545-1829
E-Mail: reret@schwerin.de |
Team Ordnungsdienst
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel. +49 385 545-1830
Fax:+49 385 545-1829
E-Mail: ideen-beschwerden@schwerin.de |
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.02.2014
Teaser
Zunächst sollten Sie versuchen, mit dem Geräuschverursacher ein sachliches Gespräch zu führen und eine gemeinsame Lösung für das Problem zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, können Sie sich an die jeweils zuständige Behörde oder an die Polizei wenden.