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Approbation: Ersatzurkunde beantragen
Volltext
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Handlungsgrundlage(n)
Richtet sich nach Landesrecht.
- Bundesapothekerordnung
- Bundestierärzteordnung
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Psychotherapeutengesetz
- Tarifstelle 5.1.7 der Gesundheitswesenkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GesKostVO M-V)
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fristen
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Fachlich freigegeben am
14.02.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 20,00 bis 55,00