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Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Handlungsgrundlage(n)

Richtet sich nach Landesrecht.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Fristen

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Fachlich freigegeben am

14.02.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 20,00 bis 55,00