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Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
Volltext
In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten sind nach Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahmen Ausgleichsbeträge zu erheben. Der Ausgleichsbetrag ist der Anteil des einzelnen Grundstückseigentümers an den Kosten der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Der Grundstückseigentümer zahlt dafür keine Erschließung- oder Straßenausbaubeiträge.
Durch die durchgeführten städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen haben die Grundstücke eine Bodenwerterhöhung erfahren, die ohne Gegenleistung des Eigentümers durch Maßnahmen der Kommune bewirkt wurden. Diese sanierungsbedingten Vorteile sind von den begünstigten Eigentümern zurückzufordern. Dazu wird der Unterschied zwischen dem Anfangswert (Bodenwert vor der Sanierungsmaßnahme) und dem Endwert (Bodenwert den das Grundstück nach der Sanierung hat) ermittelt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird als sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung bezeichnet. Nur die Bodenwerte sind Gegenstand der Ausgleichsbeträge, nicht die Gebäude.
Ausgleichsbeträge muss jeder Grundstückseigentümer zahlen, der an dem Tag, an dem die Sanierungssatzung rechtskräftig aufgehoben wird, Eigentümer ist.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lage und Größe des Grundstücks, Anfangswert, Endwert
Voraussetzungen
Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Verfahrensablauf
Nach rechtskräftiger Aufhebung der Sanierungssatzung ist es Pflichtaufgabe der Gemeinde Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern per Bescheid festzulegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Fachlich freigegeben am
26.07.2016
Zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Andreas Thiele
Position: Fachdienstleiter
| Tel.: | +49 385 545-2656 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.063 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Annegret Reinkober
Position: Techn. Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2662 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.059 |
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- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Silke Dahlenburg
Position: Technische Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2642 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.060 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
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- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
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- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben