Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeGefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag & Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Hotel, Ferienwohnung oder
Pension gesucht?
Unsere Veranstaltungshöhepunkte
finden Sie hier:
Den vollständigen Veranstaltungs-
kalender können Sie hier durchstöbern:
Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeSeit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt. Daher müssen seit diesem Tag alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten in der Regel einen Kinderreisepass. Ein Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
Kinderreisepässe werden ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Vor dem 1. November 2007 wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 1. November 2007 bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer gültig.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Links:
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer: 6,00 Euro
Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
Das Passbild kann auch am Selbstbedienungs-Terminal im Wartebereich 1 aufgenommen werden. Die Auslagen von 4,20 € für das Passbild werden bei Antragstellung mit den Gebühren für das Dokument erhoben. Wir empfehlen bei Kleinstkindern vorab den Fotografen zu besuchen.
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Hinweise zur Beantragung von Dokumenten für Kinder gemäß Ziffern 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 PassVwV
Lichtbild:
Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes.
Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.
Kinder:
Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.
Zustimmung und Sorgerecht
Sind die sorgeberechtigten Personen verheiratet, ist die Zustimmung beider erforderlich. Die Unterschrift muss prüfbar sein (z.B. Kopie des PA).
Bei nicht verheirateten aber zusammen lebenden Eltern ist die Sorgerechtsurkunde vorzulegen.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorrübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d.h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist nur dieser zur Antragstellung berechtigt.
Bei ledigen, allein stehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen.
Ledige, allein stehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält.
Geburtsurkunde:
Die Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten im Original vorzulegen.
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern