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Ausweispflicht
Volltext
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Weiterführende Informationen
Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.06.2019
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Dokumentenservice
Tel.: | +49 385 545-1772 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Ausweispflicht
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde