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Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
Volltext
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden.
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selber digital erstellte Passbilder werden nicht mehr verarbeitet.
Voraussetzungen
- Die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Weiterführende Informationen
Ab dem 1. Mai 2025 werden im Antragsverfahren ausschließlich digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert. Diese können entweder bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) aufgenommen und der Behörde digital über eine Cloud zur Verfügung gestellt oder direkt vor Ort durch das Team Dokumentenservice erstellt werden. Für die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes vor Ort wird eine Gebühr in Höhe von 6 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass mitgebrachte, ausgedruckte Passbilder sowie selbst angefertigte digitale Lichtbilder nicht mehr verarbeitet werden können.
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Minderjährige müssen bei der Antragstellung persönlich zu uns kommen. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Wer den Ausweis oder Pass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss, hängt vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.
1. Gemeinsames Sorgerecht
Sofern beide Eltern das Sorgerecht besitzen, müssen die Eltern den Antrag gemeinsam stellen. Mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind persönlich zu uns kommen. Wenn nur ein Elternteil das Kind bei der Antragstellung begleitet, benötigen wir die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils. Beide Elternteile müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil sein Ausweisdokument im Original vorlegt und von dem Elternteil, der nicht mitkommt, eine Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie mitbringt.
2. Alleiniges Sorgerecht
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, können Sie alleine den Antrag stellen. Wir benötigen als Nachweis entweder einen Negativattest vom Jugendamt oder den Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.07.2022
Zuständige Stelle
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Fristen
Geltungsdauer (Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.) : 1 Jahr(e)
Kosten
Gebühr (Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.) : EUR 26,00
Gebühr (Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.) : EUR 52,00
Gebühr (Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.) : EUR 101,00
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Dokumentenservice
| Tel.: | +49 385 545-1772 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Ausweispflicht
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen und abholen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
