Online beantragen
Bebauungsplan: Auskunft beantragen
Volltext
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Fristen
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.10.2025
Zuständige Stelle
Gemeinde
Ansprechpunkt
Gemeinde
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Andreas Thiele
Position: Fachdienstleiter
| Tel.: | +49 385 545-2656 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.063 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Annegret Reinkober
Position: Techn. Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2662 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.059 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Silke Dahlenburg
Position: Technische Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2642 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.060 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben