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Bebauungsplan allgemein
Volltext
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.
Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.
Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 500
Fachlich freigegeben am
20.05.2016
Zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Andreas Thiele
Position: Fachdienstleiter
| Tel.: | +49 385 545-2656 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.063 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Annegret Reinkober
Position: Techn. Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2662 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.059 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Silke Dahlenburg
Position: Technische Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2642 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.060 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben