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Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen
Volltext
Grundstücke als räumlich zusammenhängende wirtschaftliche Einheit können aus mehreren Flurstücken bestehen, die auch im Grundbuch als verschiedene Grundstücke geführt werden. Erst wenn die Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs geführt werden, handelt es sich auch um ein Grundstück im Rechtssinne.
Durch die Vereinigung im Grundbuch erreicht man eine Übersichtlichkeit der Grundstücks- und Vermögensverhältnisse.
Bei der Erstellung des Antrages auf Grundstückvereinigung beraten Sie auf Anfrage die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterämter) oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI). Diese unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrages für die Änderung der Eintragungen im Grundbuch und sind befugt Ihre Unterschrift öffentlich zu beglaubigen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 27 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)
- § 890 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 5 Grundbuchordnung (GBO)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument aller Antragstellenden
- Im Fall der Antragsbevollmächtigung: Vorlage der entsprechenden Vollmacht
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer aller Grundstücke, die vereinigt werden sollen.
- Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit. Das bedeutet, dass sie räumlich aneinandergrenzen sollen.
- Die Grundstücke sind in Abteilung III des Grundbuchs nicht oder gleichmäßig mit zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden belastet.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Antrag auf Grundstücksvereinigung stellen und Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen wollen:
- Sie wenden sich an die zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) oder an eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. Vermessungsingenieur wegen einer Beratung.
- Die gewählte Behörde prüft die Erfüllung der Voraussetzungen einer Grundstücksvereinigung im Grundbuch.
- Sie stimmen einen Termin zur öffentlichen Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung mit der gewählten Behörde ab.
- Die Behörde leitet den Antrag an das zuständige Grundbuchamt weiter.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Behörde ist mit der Weitergabe des Antrages an das Grundbuch erledigt.
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.05.2026
Zuständige Stelle
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
FG Liegenschaftskataster
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Grunthalplatz 3b
Adresse
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-6230
(Herr Delgmann (FGL))
Kontakt
Frau Laureen Staack
Position: SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren)
| Tel.: | 03871 722-6285 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A111 (LWL) |
Zuständig für :
- Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Geodaten und Geoinformationen einsehen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Liegenschaftsdokumentation: Auskunft über Alteigentümer oder historische Unterlagen beantragen
- Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen
- Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
- Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
- Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Frau Karen Stüwe
Position: SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren)
| Tel.: | 03871 722-6287 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A114 (LWL) |
Zuständig für :
- Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Geodaten und Geoinformationen einsehen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Liegenschaftsdokumentation: Auskunft über Alteigentümer oder historische Unterlagen beantragen
- Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen
- Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
- Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
- Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Frau Annette Kusche
Position: SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren)
| Tel.: | 03871 722-6284 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A108 (LWL) |
Zuständig für :
- Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Geodaten und Geoinformationen einsehen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Liegenschaftsdokumentation: Auskunft über Alteigentümer oder historische Unterlagen beantragen
- Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen
- Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
- Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
- Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Geodaten und Geoinformationen einsehen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Liegenschaftsdokumentation: Auskunft über Alteigentümer oder historische Unterlagen beantragen
- Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
- Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen
- Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
- Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
- Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
