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Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
Volltext
Wurde die Ehe von einem Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländer oder ausländischen Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rechtswirksam im Ausland geschlossen, kann auf Antrag eine Eintragung in das deutsche Eheregister vorgenommen werden. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.
Die Eintragung ins deutsche Eheregister müssen Sie - im Gegensatz zu einer in Deutschland geschlossenen Ehe - beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 34 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland)
- Kostenverordnung Innenministerium M-V (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Antragstellers
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
- Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- bei Geburt eines Ehepartners in Deutschland: Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- bei Geburt eines Ehepartners im Ausland: Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen (z. B. Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile vollständig und mit Rechtskraftvermerk)
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch die Landesjustizverwaltung
- wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte: zusätzlich
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Voraussetzungen
- Rechtsgültige Eheschließung nach den Gesetzen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde
- mindestens einer der beiden Ehegatten ist deutsch, staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- EUR 90,00 bis 345,00, je nach zeitlichem Aufwand
- gegebenenfalls Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: EUR 35,00
- gegebenenfalls Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird: EUR 15,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z. B. für Apostillen, Dolmetscher).
Verfahrensablauf
Die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister können die Ehepartner beantragen. Sind beide verstorben, auch deren Eltern sowie gemeinsame Kinder.
Sind Antragsberechtigte aus wichtigen Gründen verhindert, können sie einen schriftlichen Antrag stellen oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.11.2017
Zuständige Stelle
sofern kein Wohnsitz im Inland besteht oder bestand: das Standesamt I in Berlin
bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des (letzten) Wohnsitzes
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Standesamt Schwerin
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
Fax: | +49 385 545-1689 |
E-Mail: | standesamt@schwerin.de |
Zuständig für :
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Geburt im Ausland auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Namensgebung
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde