Ausstellen einer Eheurkunde
Allgemeine Informationen
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Bestellen Sie Ihre Eheurkunde oder Eheregisterausdruck bequem und unkompliziert online über das Schweriner Serviceportal. Dadurch ist eine schnelle und und reibungslose Bearbeitung garantiert.
Hier geht´s zum Onlinedienst
Achtung: Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 61-66 PStG (Benutzung)
- § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
- § 48 PStG
- § 50 PStG
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Kosten
Einzelfallabhängig, variiert von Bundesland zu Bundesland
In Mecklenburg-Vorpommern fallen 12 Euro an Kosten an.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Fristen
Die Fortführungsfrist des Eheregisters beträgt 80 Jahre. Anschließend können keine Personenstandsurkunden, sondern lediglich einfache Urkunden nach den archivrechtlichen Vorschriften ausgestellt werden.
Formulare
Diverse (Kommunalabhängig)
Zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei einem Standesamt, das die im Ausland geschlossene Ehe in dem von ihm geführten Eheregister nachbeurkundet hat.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Fachlich freigegeben durch
Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.10.202010.12.2020
Teaser
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.