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Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
Volltext
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V)
- § 8 ArchIngG M-V
- Gebührensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Beitragssatzung
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
- Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
- Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:
- Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- berufsqualifizierender Studienabschluss,
- eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
- gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
- eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
- Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Formulare
Weiterführende Informationen
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.11.2022
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (gemäß Abgabenordnung) : 6 Jahr(e)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (gemäß Handelsgesetzbuch) : 10 Jahr(e)
Kosten
Verwaltungsgebühr (für den Antrag. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages erfolgt keine Erstattung.) : EUR 150,00
Verwaltungsgebühr (für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure) : EUR 250,00
Verwaltungsgebühr (für die Löschung) : EUR 100,00