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Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

Volltext

Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Formulare

Weiterführende Informationen

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (gemäß Abgabenordnung) : 6 Jahr(e)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (gemäß Handelsgesetzbuch) : 10 Jahr(e)

Kosten

Verwaltungsgebühr (für den Antrag. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages erfolgt keine Erstattung.) : EUR 150,00

Verwaltungsgebühr (für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure) : EUR 250,00

Verwaltungsgebühr (für die Löschung) : EUR 100,00