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Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen

Volltext

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermöglichen Sie der Kommune, fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihr Kreditinstitut, die Lastschriften einzulösen. Dadurch werden Zahlungen fristgerecht und bequem abgewickelt, ohne dass einzelne Überweisungen erforderlich sind. Das erteilte Mandat kann jederzeit widerrufen werden.

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion M-V

Fachlich freigegeben am

21.05.2026

Zuständige Stelle

Freiwillige Leistung Ihrer Kommune

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Ortsteil Schwerin

  • Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung schriftlich informiert.
  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der Fälligkeit schriftlich mit.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
  • Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Es verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die Rücklastschriftgebühren wären dann durch Sie zu erstatten.