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Europawahl: Wählbarkeit feststellen
Volltext
Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch am Wahltag besitzen. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.
Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6b Europawahlgesetz (EuWG)
- Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahl- und dem Europawahlgesetz
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
In Mecklenburg Vorpommern ist die zuständige Stelle in den amtsfreien Gemeinden die Gemeindeverwaltung, in den Städten die Stadtverwaltung und in den Ämtern die Amtsverwaltung.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Formulare
Bei der Europawahl hat jede Bewerberin und jeder Bewerber dem Wahlvorschlag eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde über ihre/seine Wählbarkeit beizufügen:
- Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche - Anlage 16 zu § 32 Absatz 4 Nummer 2 Europawahlordnung
- Bescheinigung der Wählbarkeit für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Anlage 16A zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a Europawahlordnung) beizufügen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen zusätzlich eine Versicherung an Eides statt mit weiteren persönlichen Angaben vorlegen (Anlage 16B zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b Europawahlordnung).
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Wählbarkeit auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
- Information des Bundeswahlleiters zum Thema Wählbarkeit:
- Information des Bundeswahlleiters zum Thema Wählbarkeitsbescheinigung
- Europawahlgesetz
- Europawahlordnung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Inneren Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.10.2020
Zuständige Stelle
Gemeindewahlbehörde
Ansprechpunkt
In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.
Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
0385 545-1715
Fax:
0385 545-1749
Kontakt
Frau Anja Buske
| Tel.: | +49 385 545-1715 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.027 |
Zuständig für :
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bürgerentscheid: Durchführung beantragen
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis
- Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)