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Flächennutzungsplan: Aufhebung
Volltext
Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.
- Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird durch die Landeshauptstadt Schwerin nicht praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Verfahrensablauf
1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
2. Unterrichtung der Behörden
3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
4. frühzeitige Behördenbeteiligung
5. Auslegungsbeschluss
6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
8. Beschluss
9. Genehmigung
10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans
Bearbeitungsdauer
Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Auswirkungen der Aufhebung ab.
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.02.2015
Zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
- Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin
Hinweise (Besonderheiten)
- Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird durch die Landeshauptstadt Schwerin nicht praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist.
Ansprechpunkt
- Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Andreas Thiele
Position: Fachdienstleiter
| Tel.: | +49 385 545-2656 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.063 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Annegret Reinkober
Position: Techn. Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2662 |
| Fax: | +49 385 545-2609 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.059 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Frau Silke Dahlenburg
Position: Technische Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2642 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 4.060 |
Zuständig für :
- Ausgleichsbetrag in Sanierungsgebieten zahlen
- Bebauungsplan allgemein
- Bebauungsplan: Änderung
- Bebauungsplan: Auskunft beantragen
- Bebauungsplan: Einsicht nehmen
- Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Flächennutzungsplan: Änderung
- Flächennutzungsplan: Aufhebung
- Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
- Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
- Sanierungsgenehmigung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben