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Förderung: Künstlerstipendium beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

  • Künstlerische Vorhaben sowie die künstlerische Entwicklung von bedeutenden und aufstrebenden Kulturschaffenden,
  • Innovative künstlerische Ideen, Konzepte, Techniken und Fertigkeiten,
  • Sparten:
  • Bildende Kunst (inkl. Fotografie)
  • Darstellende Kunst (inkl. Tanzperformance)
  • Musik (inkl. Komposition)
  • Literatur (inkl. Niederdeutsch)
  • Spartenübergreifende / interdisziplinäre Projekte,
  • Individuelle Vorhaben von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern (Einzelkünstlerförderung).

Wer wird gefördert?

  • Künstlerische Einzelpersonen (nicht Institutionen oder Gruppen)
  • Kulturschaffende mit herausragenden, innovativen künstlerischen Ansätzen
  • Kunstschaffende aller oben genannten Sparten sowie inter- oder transdisziplinär arbeitende Personen

Wie wird gefördert?

  • Arbeitsstipendien bis max. 5.000 Euro:
    • Mit dem Arbeitsstipendium soll insbesondere die Arbeit an künstlerischen Vorhaben und/oder die künstlerische Weiterentwicklung (bspw. Recherche, Stoffentwicklung, Konzeption, Erprobung, Arbeit an künstlerischen Werken o.Ä.) ermöglicht werden.
       
  • Reisestipendien bis max. 3.000 Euro:
    • Reisestipendien sind für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) zu verwenden. Es können Studienaufenthalte oder die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen berücksichtigt werden.
       
  • Aufenthaltsstipendien:
    • Aufenthaltsstipendien werden in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Reise-, Material- und Transportkosten sind ggf. aus dem Stipendium zu finanzieren. Die Stipendiatin oder der Stipendiat ist verpflichtet, während des Aufenthalts vor Ort präsent zu sein.
       
  • Jährliche Ausschreibung und Bewerbungsverfahren.
  • Bewertung durch eine Fachjury aller Sparten.
  • Nach Förderende: Berichtspflicht über die Ergebnisse der künstlerischen Arbeit.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular für Reisestipendien samt Finanzierungsplan oder
  • Antragsformular für Arbeits- und Aufenthaltsstipendien

und

  • Weiterführende Nachweise (nachzulesen in den Fördergrundsätzen im Bereich Rechtsgrundlagen):
    1. Eine Vita mit Aufführung der bisherigen Arbeiten, Preise und Stipendien als ein PDF- Dokument, zu bezeichnen als „2 Vita Vorname Nachname“
    2. Eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, zu bezeichnen als „3 Vorhabenbeschreibung Vorname Nachname“
    3. Eine Abbildung des Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis der Unterschriftsberechtigung sowie des Erstwohnsitzes in Mecklenburg-Vorpommern, zu bezeichnen als „4 Identitätsnachweis Vorname Nachname“
      • Falls ein Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern besteht oder der Reisepass verwendet wird, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung einzureichen, zu bezeichnen als „4 Meldebescheinigung Vorname Nachname“.
    4. Belege des künstlerischen Schaffens, sogenanntes „Portfolio“, als eine PDF-Datei von maximal 60 Seiten (wie z. B. Arbeitsproben aus Manuskripten, Auszüge aus Veröffentlichungen, ein Portfolio etc.), zu bezeichnen als „5 Belege künstlerischen Schaffens Vorname Nachname“. Auch Links auf Websites können als Belege zur Ansicht bereitgestellt werden, um z. B. Fotografien, Musikdateien oder Videos zu übermitteln. Die Links müssen bis zum 15.05.2026 verfügbar sein.

Voraussetzungen

Die Stipendienförderung dient ausschließlich der Beförderung künstlerischer Vorhaben (Recherche, Stoffentwicklung, Konzeption, Arbeit an künstlerischen Werken etc.) bzw. der künstlerischen Entwicklung (Einzelkünstlerförderung). Investive Maßnahmen (z. B. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Ausstattungen etc.), Aus- und Weiterbildungen oder rein kommerzielle Maßnahmen werden nicht gefördert. Projekte und Vorhaben mit Mehrpersonenbeteiligung (z. B. Theateraufführungen, Gruppenausstellungen, Durchführung von Kursen etc.) können ausschließlich im Rahmen der kulturellen Projektförderung unterstützt werden und sind nicht Gegenstand der Stipendienförderung.

Stipendien werden nicht mehrere Jahre in Folge an eine Person vergeben. Parallelbewerbungen in den Bereichen Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsstipendien sind unzulässig. Bei Bewerbungen um ein Aufenthaltsstipendien können Erst- und Zweitwünsche angegeben werden.

Landesstipendien werden an Kulturschaffende angereicht, deren Haupt- oder Nebenwohnsitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Sie müssen sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben.

Nicht zur Bewerbung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Mitglieder der Kunstkommission oder deren Angehörige, Künstlervereinigungen und -gruppen sowie juristische Personen.

Verfahrensablauf

Kulturschaffende, die sich um ein Stipendium bewerben möchten, müssen das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular und die erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die E-Mail kuenstlerstipendium@wkm.mv-regierung.de zu senden

Eine Fachjury bewertet die eingereichten Stipendienbewerbungen. Nach der Auswahlentscheidung und Zustimmung der Kulturministerin werden alle Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert.

Die eingereichten Stipendienbewerbungen mit positiver Auswahlentscheidung gelten als Antrag auf Gewährung des Künstlerstipendiums. Eine erneute Antragstellung ist nicht notwendig. Die Stipendienförderung erfolgt per Zuwendungsbescheid über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Mittel können nach Erhalt des Bescheides
unter den darin genannten Voraussetzungen angefordert werden.

Die Stipendiaten und Stipendiatinnen haben als Verwendungsnachweis grundsätzlich einen formlosen Sachbericht (Reflexionsbericht) innerhalb der im Zuwendungsbescheid festgesetzten Frist zu erbringen. 

Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung können Sie in den Fördergrundsätzen im Bereich Rechtsgrundlagen nachlesen.

Formulare

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Zuständige Stelle

  • Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen durch das Kultusministerium Mecklenburg-Vorpommern
  • Die Stipendienförderung erfolgt per Zuwendungsbescheid über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fristen

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches ((24:00 Uhr)) :

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei