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Förderung: Promotionsstipendium für den wissenschaftlichen Nachwuchs beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Die Förderung dient:
- dem erfolgreichen Promotionsabschluss,
- der qualifizierten Promotionsvorbereitung und -planung,
- der Durchführung und Auswertung der notwendigen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten,
- der Durchführung und Auswertung der notwendigen künstlerischen Arbeiten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Hochschulabsolventen.
Wie wird gefördert?
Stipendium-Regelsatz für wissenschaftliche Nachwuchskräfte: 1.500,00 EUR monatlich
Familienzuschläge:
- 150,00 EUR für das erste Kind monatlich und
- 100,00 EUR für jedes weitere Kind
Handlungsgrundlage(n)
- § 1 Absatz 1 Landesgraduiertenförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LGFG M-V)
- Landesgraduiertenförderungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LGFVO M-V)
Voraussetzungen
Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer
- ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist,
- zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und eine wissenschaftliche Betreuung vereinbart ist und
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt, oder
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.
Bei der Feststellung der besonderen Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen auch wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse berücksichtigt werden, die die Bewerber in oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben haben. Liegen qualifizierte Anträge von Fachhochschulabsolventen vor, so sind diese mit mindestens einem Stipendium zu berücksichtigen.
Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen der Fächer Architektur und Nautik/ Seeverkehr können im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Universität bzw. an einer Hochschule mit Promotionsrecht außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Zusätzlich zu den o.g. festgelegten Fördervoraussetzungen ist nachzuweisen, dass der Hochschulabschluss in Mecklenburg-Vorpommern erworben wurde.
Verfahrensablauf
Nach entsprechenden Ausschreibungen an den Hochschulen reichen die Graduierten jeweils zum Sommer- und Wintersemester Anträge bei den jeweiligen Hochschulen ein. Diese werden geprüft und unter Beteiligung der jeweiligen Fachbereiche erfolgt nach einem Punktesystem ein Ranking in der Vergabekommission. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den verfügbaren finanziellen Mitteln. Es können daher nur die herausragendsten Antragsteller positiv beschieden werden.
Die Entscheidungen der Vergabekommissionen unterliegen der Rechtsaufsicht des Kultusministeriums in Mecklenburg-Vorpommern.
Ausschreibungen zu Promotionsvorhaben an den Universitäten stehen auf folgenden Internetseiten.
Weiterführende Informationen
Nachhaltigkeit der Förderung
- erfolgreicher Promotionsabschluss
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.02.2026
Zuständige Stelle
Die Förderung erfolgt durch die entsprechenden Hochschulen.
Fristen
Laufzeit der Förderung: