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Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Eine Förderung ist daher für Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen, vorgesehen.
Finanzielle Unterstützung wird für notwendige Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen gewährt.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 % gewährt werden.
Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn kann beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Richtlinie tritt am 31.12.2021 außer Kraft.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
08.05.2019
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
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E-Mail: info@lfi-mv.de