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Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt beantragen (2017 – 2020)

Volltext

Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.

Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Erstempfänger:

  • Prioritätenliste
  • Beschluss des Jugendhilfeausschusses
  • Kopien der Anträge der Letztempfänger

Letztempfänger:

  • Tagespflegeerlaubnis/Betriebserlaubnis
  • Auszug aus der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
  • Unterlagen gemäß Nr. 5 ZBau
  • zusätzlich bei kommunalen Trägern: Erklärung zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein Auszug aus RUBIKON

Voraussetzungen

Die Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • Antragstellung:
    • beim LAGuS durch den Erstempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
    • beim Erstempfänger: die Träger von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Gemeinden, in deren Räumen die Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden
  • die geförderte Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegeperson muss den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
  • ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss vom Letztempfänger erbracht werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

1. Zuständig für Erstempfänger:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de

2. Zuständig für Letztempfänger

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten / Jugendamt

Bearbeitungsdauer

Erstempfänger:

  • Bearbeitungszeit von 4 – 6 Wochen, bei Vorlage vollständige Antragsunterlagen

Letztempfänger:

Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang des Investitionsprojektes und insbesondere davon, ob die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden und ob aufgrund der Höhe der Investitionssumme eine baufachliche Prüfung erforderlich ist. Daher ist von längeren Bearbeitungszeiten von ca. 6 Monaten auszugehen.

Fristen

Antragstellung vor Maßnahmebeginn

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Rechtsbehelf

  • Der Erstempfänger kann gegen die Entscheidung des LAGuS Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben, dann ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin möglich.
  • Der Letztempfänger kann gegen die Entscheidung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben, dann ist die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Schwerin möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

13.01.2020

Zuständige Stelle

1. Zuständig für Erstempfänger:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de

2. Zuständig für Letztempfänger

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Jugendamt

Ansprechpunkt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Landkreise und kreisfreien Städte