Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 4a Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)
- Nummer 2 der Brandschutz-Förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (BrSchFöRL M-V)
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.