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Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.