Online beantragen
Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
Volltext
Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
- bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
- bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
- bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FEZ)
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FEZ)
- § 20 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
- Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
- Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
- EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
- nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
- Einzelgenehmigung
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
- Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
- Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
Voraussetzungen
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
- Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der Behörde
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20
Verfahrensablauf
Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
- Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
- Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
- Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
- Ihr persönliches Kennzeichen,
- die abgestempelten Kennzeichenschilder und
- Ihre Zulassungsdokumente.
- Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofort
Fristen
keine
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ab 01.10.2019 für Privatpersonen
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
- Informationen zu den verschiedenen Kfz-Kennzeichen auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums
- Informationen zum Online-Verfahren auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Fachlich freigegeben am
26.08.2019
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Ansprechpunkt
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für Neufahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 20092-1212 |
E-Mail: | datenschutz@kreis-lup.de |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für Neufahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr