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Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
Volltext
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk in der Sachfahndungsdatenbank versehen. Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn Ihnen ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Bei Verlust muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Als Ersatz für das/die abhanden gekommene Kennzeichenschild(er) müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen. Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Vergleichbares gilt für Versicherungskennzeichen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Verlust: Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters über den Verbleib des Kennzeichenschildes/der Kennzeichenschilder
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- bei Erledigung durch Dritte: formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Voraussetzungen
- Nachweis der Verfügungsberechtigung durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht und gültige Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
- ggf. Vorlage einer gültigen Bescheinigung über einer Sicherheitsprüfung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren und Auslagen werden nach Verwaltungsaufwand gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Darin sind die Kosten für neue Kennzeichenschilder nicht enthalten.
Verfahrensablauf
Der Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen eines gestempelten Kennzeichens oder roten Kennzeichens, eines gestempelten Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens, dessen jeweilige Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, sind der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Das Abhandenkommen eines gültigen Versicherungskennzeichens ist dem Versicherungsunternehmen zu melden. Sowohl die Zulassungsbehörde wie auch das Versicherungsunternehmen geben das Abhandenkommen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weiter, um Hinweise im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) speichern zu lassen. Die auf dem Kennzeichenschild befindliche Erkennungsnummer darf nicht vor dessen Wiederauffinden und sonst nicht vor Ablauf von zehn Jahren seit Fahndungsbeginn wieder zugeteilt werden. Über den Datenabgleich mit dem ZFZR kommen die Sachfahndungsdaten der verlustigen Gegenstände in das polizeiliche Informationssystem des Bundeskriminalamtes (BKA). Um weiterhin das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, müssen Sie als Ersatz die Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde beantragen bzw. das Versicherungsunternehmen um ein neues Versicherungskennzeichen bitten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne gültige Kennzeichen darf ein zulassungspflichtiges und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.03.2017
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte (Zulassungsbehörde). Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 20092-1212 |
E-Mail: | datenschutz@kreis-lup.de |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr