Adresse
Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Volltext
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 2 der Verordnung über Bauvorlagen und bautechnischen Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
- Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
- vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
- sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR
Anmerkungen:
- Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
- Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fristen
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
22.05.2019
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, LandeshauptstadtDer Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
FG Vermessung
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-6250
(Herr Mahncke (FGL))
Kontakt
Herr Roland Mahncke
Position: SB Vermessung
| Tel.: | 03871 722-6250 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A204 (LWL) / 2023 (SN) |
Zuständig für :
- Bauabsteckung beantragen
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Herr Jan-Erik Krüger
Position: SB Vermessung
| Tel.: | 03871 722-6278 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A208 (LWL) |
Zuständig für :
- Bauabsteckung beantragen
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Herr Jan-Peter Schmurr
Position: Sachbearbeiter
| Tel.: | 03871 722-6253 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A202 |
Zuständig für :
- Bauabsteckung beantragen
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Herr Raiko Marien
| Tel.: | 03871 722-6275 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A202 (LWL) |
Zuständig für :
- Bauabsteckung beantragen
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Bauabsteckung beantragen
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
