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Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

Volltext

Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4: 

  • Standardausgabe: EUR 15,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 18,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3: 

  • Standardausgabe: EUR 20,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 24,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.

Bearbeitungsdauer

wenige Minuten

Fristen

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

Rechtsbehelf

Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.05.2022

Zuständige Stelle

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Ansprechpunkt

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure