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Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
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31. Januar 2021 geschlossen.
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Die in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeicherten Daten werden gelöscht, wenn sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die gespeicherten Daten werden benötigt, um
1. Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen,
2. Fahrzeuge eines Halters oder
3. Fahrzeugdaten
festzustellen oder zu bestimmen.
Besteht zur Erfüllung der obigen Aufgaben keine Veranlassung mehr, werden zu diesem Zeitpunkt und nach Ablauf eines Zeitraums, ab dem die Aufgaben weggefallen sind, auch alle übrigen zu dem betreffenden Fahrzeug gespeicherten Daten gelöscht.
Die Daten über Fahrtenbuchauflagen werden nach Wegfall der Auflage gelöscht.
Zum Löschen der Fahrzeug- und Halterdaten in den örtlichen Fahrzeugregistern werden keine Unterlagen benötigt.
Nach Wegfall der Aufgaben, für die Daten erhoben worden sind, wie Ermittlung und Feststellung von Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen, Fahrzeuge eines Halters oder Fahrzeugdaten, werden die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Das sind:
Ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt übersandten Mitteilung, dass dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde, dem bereits von einer anderen Zulassungsbehörde ein Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirkes zugeteilt wurde. Ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt übersandten Mitteilung, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen des anderen Zulassungsbezirks bei einer anderen Zulassungsbehörde weitergeführt wird.
Ein Jahr nach der Rückgabe, der Entziehung oder dem Ablaufdatum des einem Fahrzeug zugeteilten roten Kennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens.
Bei Fahrzeugen mit Ausfuhrkennzeichen werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Zulassung die Daten gelöscht.
Bei Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen, werden die Angaben über Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II gelöscht.
Drei Jahre nachdem die Versicherungsbestätigung ihre Geltung verloren hat, werden die in ihr enthaltenen Daten in den örtlichen Fahrzeugregistern gelöscht.
Die Angaben über den früheren Halter werden ein Jahr nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter oder bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von Fahrzeug oder Kennzeichen deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Daten über Kennzeichen werden ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens gelöscht. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Kennzeichens werden diese bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Für das Löschen von Fahrzeug- und Halterdaten in den örtlichen Fahrzeugregistern werden keine Kosten erhoben.
Die Löschung der in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeicherten Daten erfolgt durch die Zulassungsbehörden als registerführende Behörde. Die Prüfung, ob die Daten gelöscht werden können, erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen und gegebenenfalls durch Zeitablauf.
Der Zeitablauf der Löschung ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig und von der Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich.
Eine Frist, innerhalb der Daten zu löschen sind, ist nicht zu beachten.
In den örtlichen Fahrzeugregistern werden bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Daten ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt übersandten Mitteilung über die Umkennzeichnung des Fahrzeugs, Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder der Außerbetriebsetzung gelöscht.
Die Angaben über den früheren Halter werden ein Jahr nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter gelöscht.
Die Daten bei der Zuteilung von roten Kennzeichen oder von Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen werden spätestens ein Jahr nach der Rückgabe, der Entziehung oder dem Ablaufdatum des Kennzeichens gelöscht. Sind sie Gegenstand eines Diebstahls oder sonstiges Abhandenkommens des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II werden sie bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Angaben über Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II werden bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Versicherungsdaten werden drei Jahre, nachdem die Versicherungsbestätigung ihre Geltung verloren hat, gelöscht.
Die Daten über Kennzeichen werden spätestens ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens gelöscht. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Kennzeichens werden sie bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Daten über Fahrtenbuchauflagen werden nach Wegfall der Auflage gelöscht.
Zum Löschen der Fahrzeug- und Halterdaten in den örtlichen Fahrzeugregistern werden keine Formulare benötigt.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landräte und die (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte und großen, kreisangehörigen Städte für ihr Gebiet die Aufgaben einer Zulassungsbehörde wahr. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung sind sie für das Führen des örtlichen Fahrzeugregisters zuständig.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Postanschrift
19370 Parchim, Stadt
Postfach: Postfach 12 63
Telefon:
Frau Sternberg (FGL)
03871 722-3340
115
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Telefon:
Sara Wagner (FGL)
03871 722-3360
115
Behördenrufnummer 115
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Adresse
19288 Ludwigslust, Stadt
Schloßstraße 41
Telefon:
Herr Frisch (FGL)
03871 722-3380
115
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Adresse
19230 Hagenow, Stadt
Lange Straße 28-32
Telefon:
Sara Wagner (FGL)
03871 722-3360
115
Behördenrufnummer 115
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Adresse
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt
Kirchplatz 6
Telefon:
+49 38847 626-32
Fax:
+49 38847 626-79
Frau Bianca Engler
Bürgerberaterin
Tel.: | 038847 626-75 |
Fax: | 038847 626-79 |
E-Mail: | bianca.engler@boizenburg.de |
Raum: | Bb Boizenburg |
Frau Petra Ihde
Bürgerberaterin
Tel.: | 038847 626-76 |
Fax: | 038847 626-79 |
E-Mail: | petra.ihde@boizenburg.de |
Raum: | Bb Boizenburg |
Frau Jennifer Skornik
Bürgerberaterin
Tel.: | 038847 626-32 |
Fax: | 038847 626-79 |
E-Mail: | jennifer.skornik@boizenburg.de |
Raum: | Bb Boizenburg |
Frau Lea Sowinski
Bürgerberaterin
Tel.: | 038847 626-74 |
Fax: | 038847 626-79 |
E-Mail: | lea.sowinski@boizenburg.de |
Raum: | Bb Boizenburg |
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Adresse
19303 Dömitz, Stadt
Goethestraße 21
Telefon:
+49 38758 316-15
Fax:
+49 38758 316-57
Frau Isolde Ankert
Bürgerberaterin
Tel.: | 038758 316-13 |
Fax: | 038758 316-57 |
E-Mail: | ankert@amtdoemitz-malliss.de |
Raum: | Amt Dömitz-Malliß |
Frau Julia Giencke
Bürgerberaterin
Tel.: | 03875 831615 |
E-Mail: | giencke@amtdoemitz-malliss.de |
Raum: | Amt Dömitz-Malliß |
Frau Sandra Schumann
Bürgerberaterin
Tel.: | 038758 316-12 |
Fax: | 038758 316-57 |
E-Mail: | schumann@amtdoemitz-malliss.de |
Raum: | Amt Dömitz-Malliß |
Frau Ramona Wilke
Bürgerberaterin
Tel.: | 038758 316-14 |
Fax: | 038758 316-57 |
E-Mail: | wilke@amtdoemitz-malliss.de |
Raum: | Amt Dömitz-Malliß |
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adresse
19406 Sternberg, Stadt
Am Markt 1
Telefon:
+49 3847 4445-61
Fax:
+49 3847 4445-69
Frau Sabine Kropp
Bürgerberaterin
Tel.: | 03847 4445-73 |
Fax: | 03874 444-569 |
E-Mail: | kropp@stadt-sternberg.de |
Raum: | Bb Sternberg |
Frau Anica Laube
Bürgerberaterin
Tel.: | 03847 4445-73 |
Fax: | 03874 4445-569 |
E-Mail: | laube@stadt-sternberg.de |
Raum: | Bb Sternberg |
Frau Anja Loscher
Bürgerberaterin
Tel.: | 03847 4445-73 |
Fax: | 03874 4445-569 |
E-Mail: | loscher@stadt-sternberg.de |
Raum: | Bb Sternberg |
Frau Stephanie Nixdorf
Bürgerberaterin
Tel.: | 03847 4445-73 |
Fax: | 03847 444534 |
E-Mail: | Nixdorf@stadt-sternberg.de |
Raum: | Bb Sternberg |
Öffnungszeiten Bürgerbüro des Amtes Sternberg:
Montag: keine Sprechzeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Brüel:
(Pass- und Personalausweise, Melderecht / Wohngeldbehörde)
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Adresse
19386 Lübz, Stadt
Am Markt 22
Telefon:
038731 5070
Frau Sophie Burr
Bürgerberaterin
Tel.: | 038731 507-239 |
Fax: | 038731 507-104 |
E-Mail: | s.burr@amt-eldenburg-luebz.de |
Raum: | Amt Eldenburg-Lübz |
Frau Petra Fuchs
Bürgerberaterin
Tel.: | 038731 507-238 |
Fax: | 038731 507-104 |
E-Mail: | p.fuchs@amt-eldenburg-luebz.de |
Raum: | Amt Eldenburg-Lübz |
Frau Sarah Homuth
Bürgerberaterin
Tel.: | 038731 507-233 |
Fax: | 038731 507-104 |
E-Mail: | sarah.homuth@kreis-lup.de |
Raum: | Amt Eldenburg-Lübz |
Herr Stephan Krüger
Bürgerberaterin
Tel.: | 038731 507-232 |
Fax: | 038731 507-104 |
E-Mail: | s.krueger@amt-eldenburg-luebz.de |
Raum: | Amt Eldenburg-Lübz |
Frau Kathleen Mietz
Bürgerberaterin
Tel.: | 038731 507-234 |
Fax: | 038731 507-104 |
E-Mail: | k.mietz@amt-eldenburg-luebz.de |
Raum: | Amt Eldenburg-Lübz |
Frau Marita Schlups
Bürgerberaterin
Tel.: | 038731 507-231 |
Fax: | 038731 507-104 |
E-Mail: | m.schlups@amt-eldenburg-luebz.de |
Raum: | Amt Eldenburg-Lübz |
Dienstag, Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr ohne Zulassung