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Parken: Ausnahmegenehmigung als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen

Volltext

Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Diese berechtigt Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Bewohnerparkzonen oder
  • in Parkraumbewirtschaftungszonen, also Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten.

Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel zeitlich begrenzt und gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Beispielsweise dürfen Sie beim Parken weder andere Personen gefährden noch behindern.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am

02.12.2024