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Personalausweis beantragen

Volltext

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • PIN-Neusetzen gebührenfrei
  • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Fristen

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Für die Landeshauptstadt Schwerin ist keine Gebührenbefreiung oder -reduzierung für Bedürftige möglich. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im konkreten Einzelfall bei der Beantragung des Dokumentes eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden.

Ebenso ist zur Beantragung eine Urkunde mit aktueller Namensführung vorzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.02.2021

Zuständige Stelle

Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Hinweise zur Beantragung von Dokumenten für Kinder gemäß Ziffern 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 PassVwV

Lichtbild:                    

Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes.

Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.

Kinder:                     

Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.

Zustimmung und Sorgerecht             

Sind die sorgeberechtigten Personen verheiratet, ist die Zustimmung beider erforderlich. Die Unterschrift muss prüfbar sein (z.B. Kopie des PA).

Bei nicht verheirateten aber zusammen lebenden Eltern ist die Sorgerechtsurkunde vorzulegen.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorrübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d.h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.

Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist nur dieser zur Antragstellung berechtigt.

Bei ledigen, allein stehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen.

Ledige, allein stehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge

mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält.

Geburtsurkunde:     

Die Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten im Original vorzulegen.

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnr.: 030 18 681-23333
 
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr