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Personalausweis erstmalig beantragen

Volltext

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4;

Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Minderjährige müssen bei der Antragstellung persönlich zu uns kommen. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Wer den Ausweis oder Pass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss, hängt vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.

1.    Gemeinsames Sorgerecht

Sofern beide Eltern das Sorgerecht besitzen, müssen die Eltern den Antrag gemeinsam stellen. Mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind persönlich zu uns kommen. Wenn nur ein Elternteil das Kind bei der Antragstellung begleitet, benötigen wir die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils. Beide Elternteile müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil sein Ausweisdokument im Original vorlegt und von dem Elternteil, der nicht mitkommt, eine Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie mitbringt.

2.    Alleiniges Sorgerecht

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, können Sie alleine den Antrag stellen. Wir benötigen als Nachweis entweder einen Negativattest vom Jugendamt oder den Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.