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Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
Volltext
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
26,00 EUR
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Weiterführende Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Ab dem 1. Mai 2025 werden im Antragsverfahren ausschließlich digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert. Diese können entweder bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) aufgenommen und der Behörde digital über eine Cloud zur Verfügung gestellt oder direkt vor Ort durch das Team Dokumentenservice erstellt werden. Für die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes vor Ort wird eine Gebühr in Höhe von 6 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass mitgebrachte, ausgedruckte Passbilder sowie selbst angefertigte digitale Lichtbilder nicht mehr verarbeitet werden können.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Hinweise zur Beantragung von Dokumenten für Kinder gemäß Ziffern 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 PassVwV
Lichtbild: Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes.
Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.
Kinder: Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.
Zustimmung Sind die sorgeberechtigten Personen verheiratet, ist die Zustimmung beider erforderlich. Die Unterschrift muss prüfbar sein (z.B. Kopie des PA).
und Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorrübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem
Sorgerecht: sich das Kind gewöhnlich aufhält, d.h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen
Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist nur dieser zur Antragstellung berechtigt.
Bei ledigen, allein stehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen.
Ledige, allein stehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge
mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält.
Geburtsurkunde: Die original Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten vorzulegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.07.2022
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Zuständige Stelle
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Bürgerservice
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1739 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.096 |
Zuständig für :
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Führungszeugnis beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Sozialpass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
- Zweitwohnungssteuer bezahlen
Dokumentenservice
Tel.: | +49 385 545-1772 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Führungszeugnis beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Sozialpass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
- Zweitwohnungssteuer bezahlen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde