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Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
Volltext
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlechtsangabe
- Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG)
- § 5 Passgesetz (PassG)
- § 15 Passgesetz (PassG)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Voraussetzungen
- Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
- Vorname
- Geburtsname
- Familienname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlecht
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr (Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.) : EUR 70,00
Gebühr (Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.) : EUR 37,50
Gebühr (Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).) : EUR 32,00
Gebühr (Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.) : EUR 22,00
Gebühr (Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.) : EUR 31,00
Gebühr (Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.) : EUR 6,00
Gebühr (Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse) : EUR 15,00
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
- in einer anderen Gemeinde oder
- in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, bau und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.11.2022
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Fristen
Geltungsdauer (Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.) : 6 Jahr(e)
Geltungsdauer (Für antragstellende Personen über 24 Jahre.) : 10 Jahr(e)
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Dokumentenservice
| Tel.: | +49 385 545-1772 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Ausweispflicht
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen und abholen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde