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Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Volltext
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
Fachlich freigegeben am
09.06.2017;09.09.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern