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Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Volltext

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V

Fachlich freigegeben am

09.06.2017;09.09.2021

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern