Besucheranschrift
Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten
April - Dezember
Mo - Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa + So 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Januar - März
Mo - Fr 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
So geschlossen
24.12. 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
31.12. 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Weihnachtsfeiertage + Neujahr geschlossen
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Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung der Landkreise und kreisfreien Städte sind:
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.
Besucheranschrift
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Frau Kristin Haker
Arzthelferin
Tel.: | +49 385 545-2838 |
E-Mail: | khaker@schwerin.de |
Raum: | 2.098a |
Frau Gerit Hübner
Ärztin; Fachgruppenleiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2850 |
E-Mail: | ghuebner@schwerin.de |
Raum: | 2.087 |
Herr Lars Völkers
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2866 |
E-Mail: | lvoelkers@schwerin.de |
Raum: | 2.094 A |
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen/ Termine nach Vereinbarung im BürgerBüro
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde