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Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Volltext
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende ortsgebundene sowie mobile Anlagen installiert, wartet, instand hält, repariert oder außer Betrieb nimmt:
- Kälte- und Klimaanalgen,
- Wärmepumpen
- Organic-Rankine-Kreisläufe,
- Mobile Einrichtungen, wie Kühllastwagen oder Kühlanhänger und
- Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen.
Auch Unternehmensteile, die innerhalb Ihres Unternehmens ortsfeste oder mobile Kälteanlagen installieren, warten oder instandhalten, benötigen eine Zertifizierung.
Hintergrund ist, dass die Anlagen bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, müssen das Entweichen dieser klimaschädlichen Gase verhindern, Lecks so schnell wie möglich reparieren und die Anlagen und Anwendungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren.
Diese Reparatur-, Installations- sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen Sie nur durchführen, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal verfügen. Sie legen dafür Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 der Kommission vom 6. September 2024 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhänger
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/625 der Kommission vom 28. März 2025 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen an Zertifikate für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Brandschutzeinrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase oder relevante Alternativen dazu enthalten, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 304/2
- Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 der Kommission vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG
- Tarifstelle 3.2 der Umweltchemikalien-Kostenverordnung (UmwChemKostVO)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- für alle angegebenen sachkundigen Personen:
- ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "O"
- Sachkundebescheinigungen für das Personal, die die betreffenden Tätigkeiten abdecken (Kopien)
Voraussetzungen
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen
- müssen Sie als Unternehmen genügend sachkundiges Personal nachweisen.
- muss Ihr Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- müssen Sie als Unternehmen für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung haben und
- Sie müssen die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend nachweisen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, können Sie unter folgenden Bedingungen die Bescheinigung erhalten:
- Aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung geht hervor, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen
- und folgende Angaben sind ersichtlich:
- Name und Sitz des Betriebes,
- Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
- Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift
Verfahrensablauf
Das Antragsformular ist ausgefüllt und mit der oder den Sachkundebescheinigungen an das örtlich zuständige StALU zu senden. Anschließend erfolgt die Bearbeitung beim StALU und schließlich die Zusendung des Unternehmenszertifikates.
Fristen
- Befristung der Geltungsdauer auf 7 Jahre (bei Sachkundebescheinigungen nach neuer Durchführungsverordnung bzw. Teilnahmebescheinigung an einem Auffrischungskurs gemäß neuer DVO) oder
- Befristung der Geltungsdauer bis 12. März 2029 bei Vorlage Sachkundebescheinigungen nach alter DVO:
- eine Genehmigungsfiktion tritt nicht ein
Formulare
Weiterführende Informationen
- Nationale Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen
- EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
- Infomationen zur Unterneghmenszertifizierung nach neuer EU-Verordnung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.12.2025
Zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung 5
Kosten
Verwaltungsgebühr (nach Zeitaufwand) : EUR 0,00 bis 200,00
Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Kontakt
Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
| Tel.: | +49 385 588-66530 |
Zuständig für :
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Deponien: Änderung beantragen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Imissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
- Immissionsschutz: Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie vorlegen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im vereinfachten Verfahren beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung von Anlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen
- Immissionsschutz: Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen melden
- Immissionsschutz: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Industrie- oder Gewerbeanlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden