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Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Volltext
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende ortsgebundene sowie mobile Anlagen installiert, wartet, instand hält, repariert oder außer Betrieb nimmt:
- Kälte- und Klimaanalgen,
- Wärmepumpen
- Organic-Rankine-Kreisläufe,
- Mobile Einrichtungen, wie Kühllastwagen oder Kühlanhänger und
- Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen.
Auch Unternehmensteile, die innerhalb Ihres Unternehmens ortsfeste oder mobile Kälteanlagen installieren, warten oder instandhalten, benötigen eine Zertifizierung.
Hintergrund ist, dass die Anlagen bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, müssen das Entweichen dieser klimaschädlichen Gase verhindern, Lecks so schnell wie möglich reparieren und die Anlagen und Anwendungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren.
Diese Reparatur-, Installations- sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen Sie nur durchführen, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal verfügen. Sie legen dafür Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Tarifstelle 3.2 der Umweltchemikalien-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UmwChemKostVO)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- für alle angegebenen sachkundigen Personen:
- ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "O"
- Sachkundebescheinigungen für das Personal, die die betreffenden Tätigkeiten abdecken (Kopien)
Voraussetzungen
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen
- müssen Sie als Unternehmen genügend sachkundiges Personal nachweisen.
- muss Ihr Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- müssen Sie als Unternehmen für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung haben und
- Sie müssen die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend nachweisen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, können Sie unter folgenden Bedingungen die Bescheinigung erhalten:
- Aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung geht hervor, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen
- und folgende Angaben sind ersichtlich:
- Name und Sitz des Betriebes,
- Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
- Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift
Verfahrensablauf
Das Antragsformular ist ausgefüllt und mit der oder den Sachkundebescheinigungen an die zuständige Behörde zu senden. Anschließend erfolgt die Bearbeitung bei der zuständigen Behörde und schließlich die Zusendung des Unternehmenszertifikates.
Formulare
Weiterführende Informationen
- Nationale Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen
- EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
- Infomationen zur Unterneghmenszertifizierung nach neuer EU-Verordnung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.12.2025
Zuständige Stelle
örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) in Mecklenburg-Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung 5
Kosten
Verwaltungsgebühr (nach Zeitaufwand) : EUR 0,00 bis 200,00
Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Kontakt
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
Zuständig für :
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Deponien: Änderung beantragen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Immissionsschutzrecht: Anzeige der Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten
- Genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG: Genehmigung einer wesentlichen Änderung beantragen
- Genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen
- Genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG: vorzeitigem Errichtung beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie: Auskunft zur Emissionsüberwachung melden
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen melden
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb im vereinfachten Verfahren beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften melden
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb beantragen
- Industrie- oder Gewerbeanlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
