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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Schäden melden

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Sperrpfosten und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Bearbeitungsdauer

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • 1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild und in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Tel. +49 385 644-3550
    E-Mail: info@sds-schwerin.de
     

  • Für kurze Anfragen oder Mitteilungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

 

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt