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Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung des Ausbildungsvertrages in den Berufen der Landwirtschaft oder Hauswirtschaft beantragen
Volltext
Die Eintragung umfasst für jedes Berufsausbildungsverhältnis
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium, Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach diesem Gesetz oder nach der Handwerksordnung einschließlich Ausbildungsberuf,
- Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen,
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
- Berufsausbildung im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums,
- Tag, Monat und Jahr des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung,
- die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages vereinbarte Vergütung für jedes Ausbildungsjahr,
- Tag, Monat und Jahr des vertraglich vereinbarten Beginns und Endes der Berufsausbildung sowie Tag, Monat und Jahr einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses,
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
- Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift und amtliche Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
- Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 35 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 8 Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
- § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 364 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 71 Absatz 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 10 Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung (BBiZustLVO M-V)
- Nummer 205.1.3 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Ausfertigung der Vertragsniederschrift beziehungsweise Kopie
- eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung (Ausbildungsplan)
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
- bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (zum Beispiel Schulzeugnisse)
- bei Anrechnung von Ausbildungszeiten: Kopien der entsprechenden Unterlagen (zum Beispiel vorangegangener Ausbildungsvertrag, Zwischenprüfungsbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen der überbetrieblichen Ausbildung, gegebenenfalls Ausbildungsnachweis/ Berichtshefter - nach Aufforderung)
Voraussetzungen
Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in das Verzeichnis einzutragen, wenn
- der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entspricht,
- die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen und
- für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zur Einsicht vorgelegt wird.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es werden gegenüber dem Ausbildungsbetrieb Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben. Für Auszubildende ist die Eintragung kostenfrei.
Verwaltungsgebühr: EUR 50,00
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage aller Voraussetzungen ca. 2 Wochen.
Fristen
Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen.
Entsprechendes gilt bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts.
Formulare
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.08.2024
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)